Kieferorthopädie
Die beste Prophylaxe und Prävention um spätere Probleme im Zahn- und Kiefergelenksbereich zu vermeiden.
Die beste Prophylaxe und Prävention um spätere Probleme im Zahn- und Kiefergelenksbereich zu vermeiden.
Voraussetzung für eine perfekte Zahnstellung ist die korrekte Stellung von Ober- und Unterkiefer zueinander. Mit herausnehmbaren Zahnspangen können Fehlstellungen des Kieferknochens behandelt werden. Mit einer festsitzenden Zahnspange können schiefstehende Zähne korrigiert werden. Sie können, bei korrekter Kieferposition, auch im Erwachsenenalter behandelt werden.
Die erste Untersuchung und Beratung sollte zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr erfolgen. Mit abnehmbaren Zahnspangen zwischen dem 8. und 11. Lebensjahr wird eine ideale Ausgangsposition für eine folgende festsitzende Kieferorthopädie geschaffen. Damit wird für ein harmonisches Kieferwachstum gesorgt.
Zahnregulierung nur für die Schönheit? Ob eine Zahnfehlstellung später die Gesundheit beeinträchtigt, wird Aufgrund medizinischer Gesichtspunkte beurteilt. Gerade Zähne sind aber nicht nur schön, sie lassen sich auch besser pflegen. Schädliche Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen, wie Karies, Kiefergelenksbeschwerden oder Atemwegsprobleme sind heute bestens erforscht
Es erfolgt eine klinische Untersuchung, ob eine Zahnregulierung notwendig und wann der beste Zeitpunkt dafür ist.
Zu diesem Termin werden genaue Unterlagen angefertigt: Fotos, Abdrücke, Modelle, Röntgenbilder, die für die Diagnose und weitere Planung unbedingt notwendig sind.
Planung, welche Art der Zahnregulierung erforderlich ist, um die diagnostizierte Zahn- bzw. Kieferfehlstellung zu beheben. Behandlungsdauer und -kosten werden eruiert.
Abdruck für abnehmbares Gerät bzw. Setzen und Bekleben von Bändern und Brackets bei festsitzender Apparatur.
Euro 325,-
(interzeptive Behandlung)
zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr.
Leistung gemäß § 153a ASVG.
Je nach Behandlungsaufwand
Euro 1500,-
mit Brackets
für Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr.
Leistung gemäß § 153a ASVG.
In der Regel 2 - 3 Jahre.
Euro 4900,-
Die Untersuchung zur IOTN Einstufung (Stufe 1 bis 5) vor der Behandlung wird nur verrechnet, sofern im Anschluss keine weitere Behandlung stattfindet.
Euro 50,-
80% Kostenrückerstattung Ihrergesetzlichen Krankenkasse.